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Neues Finanzierungssystem im Kanton Zürich

Der Kanton Zürich hat am 1. Januar 2024 das Finanzierungssystem für Menschen mit Behinderung SEBE eingeführt. Expert:innen aus dem Projektteam «Umsetzung SEBE» beantworten Fragen dazu und erklären, wer davon profitiert.

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Neues Finanzierungssystem
im Kanton Zürich

Der Kanton Zürich hat am 1. Januar 2024 das Finanzierungssystem für Menschen mit Behinderung SEBE eingeführt. Expert:innen aus dem Projektteam «Umsetzung SEBE» beantworten Fragen dazu und erklären, wer davon profitiert.

SEBE kurz erklärt

Anfang 2024 trat im Kanton Zürich das neue Selbstbestimmungsgesetz (SLBG) in Kraft.
Dies ermöglicht den Menschen mehr Wahlfreiheit und Selbstbestimmung. Im Zuge dessen wurde ein neues System zur Finanzierung von Begleitung und Betreuung von Menschen mit Behinderungen eingeführt: SEBE. Damit werden neu auch Menschen mit Behinderungen unterstützt, die in einer eigenen Wohnung oder in einer Wohn- und Familiengemeinschaft leben und die Begleitung und Betreuung brauchen.
www.zh.ch/sebe

Für wen ist SEBE?

SEBE richtet sich an Menschen ab 18 Jahren im Kanton Zürich, die eine Rente der IV, der Unfall- oder Militärversicherung oder Hilflosenentschädigung und einen behinderungsbedingten Bedarf an Begleitung und Betreuung haben.

Wie kann ich SEBE-Leistungen beantragen?

Personen, die in eine Institution eintreten möchten, können dies wie bis anhin direkt tun. Personen, die ausserhalb von Institutionen leben, müssen sich bei der SEBE-Abklärungsstelle anmelden, um ambulante Leistungen zu beantragen. Die kostenlosen SEBE-Beratungsstellen können sie dabei unterstützen. Eine Übersicht der Beratungsstellen findet sich auf der Webseite: www.zh.ch/sebe.

Was bezahlt SEBE? Was nicht?

SEBE finanziert den behinderungsbedingten Bedarf an Begleitung und Betreuung. SEBE finanziert keine Leistungen, die andere Kostenträger bezahlen, zum Beispiel Pflegeleistungen durch die Spitex, Assistenzbeitrag der IV etc. Und es finanziert auch keine Hilfsmittel.

Wie funktioniert SEBE für Personen OHNE Assistenzbeitrag der IV?

Die SEBE-Abklärungsstelle überprüft den Bedarf. Werden Leistungen gesprochen, erhalten die Personen einen Voucher, also einen Gutschein. Darauf steht, wie viele Stunden Begleitung und Betreuung SEBE bezahlt. Der Voucher kann bei ambulanten Anbietenden oder bei einer Person aus dem persönlichen Umfeld eingelöst werden. Beide müssen vom Kantonalen Sozialamt anerkannt sein. Anerkannte ambulante Anbietende sind im Angebotskatalog des Kantonalen Sozialamts aufgeführt: www.zh.ch/sebe-angebotskatalog

Wie funktioniert SEBE für Personen MIT Assistenzbeitrag der IV?

Menschen mit einem Assistenzbeitrag werden von der IV unterstützt. Grundsätzlich wird ihr Unterstützungsbedarf dann durch die IV abgegolten und sie erhalten darum keine zusätzliche Unterstützung durch SEBE. Es gibt aber zwei Ausnahmen: Sie können Unterstützung bei der Rolle als Arbeitgeber:in und bei administrativen Arbeiten bezüglich des Assistenzbeitrags erhalten. Oder sie können zusätzliche SEBE-Leistungen erhalten, wenn ihr Assistenzbeitrag aufgrund einer Höchstgrenze gekürzt ist. Personen mit Assistenzbeitrag können statt eines Vouchers einen Geldbetrag erhalten und diesen über SEBE für Assistenzpersonen einsetzen.

Ich bin im Frühling 2024 in den Kanton Zürich gezogen. Kann ich SEBE beantragen?

Nicht sofort. Um SEBE-Leistungen beziehen zu können, müssen Personen ihren Wohnsitz seit zwei Jahren im Kanton Zürich haben.

Die Fragen wurden vom Projektteam «Umsetzung SEBE» des Kantonalen Sozialamts Zürich beantwortet.

Interview: Regula Burkhardt
Foto: Adobe Stock

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