Finanzierung: Welche
Unterstützung brauchen Sie?
Subventionen oder Betreuungsgutscheine
Haben Sie Anspruch auf Subventionen oder Betreuungsgutscheine? Viele Gemeinden beteiligen sich an den Kosten für die externe Kinderbetreuung. Die Höhe der Beiträge ist üblicherweise abhängig vom Haushaltseinkommen.
Finanzierung der Mehrkosten bei Behinderung und Krankheit
Für ein Kind mit einer Behinderung, Verhaltensauffälligkeit oder Krankheit entstehen zusätzliche Kosten. Zuständig für die Mehrkosten ist die Wohngemeinde.
Subventionen Stadt Zürich
Für Kinder mit Behinderung aus der Stadt Zürich (Wohnsitz in der Stadt Zürich) gibt es im Kinderhaus Imago in Dübendorf subventionierte Plätze.
Finanzierung der Mehrkosten im Kanton Zug
Kinder mit besonderen Bedürfnissen ab drei Monaten und wohnhaft im Kanton Zug haben Anspruch auf Leistungen betreffend vorschulische Betreuungs- und Förderangebote. Sie können diese Angebote nutzen, ohne gegenüber anderen finanziell benachteiligt zu sein.
Details zum Anspruch werden im Einzelfall festgelegt. Interessierte Familien erhalten beim Heilpädagogischen Dienst Zug detaillierte Informationen: 041 728 75 55 oder hpd.zug@hpd.ch
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Myriam Scheidegger
Leitung Eltern- und Fachberatung
Stettbachstrasse 10
8600 Dübendorf
043 355 10 85
Debbie Selinger
Verantwortliche Heilpädagogik und Autismus
Eltern- und Fachberatung
Stettbachstrasse 10
8600 Dübendorf
043 355 10 85